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Anzeige gegen Schröder und Scharping

wegen Verdachts auf Mord

Die Bomben der NATO brachten über 2000 Zivilisten in Jugoslawien den Tod. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Verteidigungsminister Rudolf Scharping sind deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Bonn wegen Verdachts auf Mord in mittelbarer Täterschaft (§§ 25, 211 Strafgesetzbuch) angezeigt worden.

    Der Anzeige liegen 9 Bomben- und Raketenangriffe auf zivile Ziele zugrunde:

  1. Innerstädtische Donaubrücken. PassantInnen, AutofahrerInnen und Reparaturkolonnen kamen ums Leben.
  2. Heizkraftwerke. Arbeiter der Nachtschicht mußten ihr Leben lassen.
  3. Der Rundfunk- und Fernsehsender RTS in der Belgrader Innenstadt. 16 Putzfrauen, SchminkerInnen, TechnikerInnen und JournalistInnen bezahlten mit ihrem Leben.
  4. Ein albanischer Flüchtlingskonvoi. 74 Tote.
  5. Ein fahrplanmäßiger, nach Griechenland fahrender Eisenbahnzug. Etwa 55 Tote.
  6. Ein Linienbus. Etwa 50 Tote, vor allem Frauen und Kinder.
  7. Der Marktplatz in Nis: 8 Menschen starben an Splitterbomben.
  8. Ein albanisches Dorf im Kosovo: 100 tote albanische Flüchtlinge.
  9. Eine Kleinstadtbrücke an einem sonnigen Sonntagmittag: Angler, Spaziergänger, Insassen eines Autos, der Pfarrer der naheliegenden Kirche kamen ums Leben.

Schröder und Scharping sind auf deutscher Seite die für die Angriffe letztlich Verantwortlichen. Mit den Beschlüssen im NATO-Rat haben sie die Bombardierungen angeordnet. Mit der Abkommandierung von Bundeswehrsoldaten haben sie diese zu Tatwerkzeugen gemacht. Ohne diese Entscheidungen wäre es nicht zum Tod jener Zivilisten gekommen. Deshalb wird Schröder und Scharping objektiv Mord vorgeworfen.

    Die Angriffe auf die zivilen Ziele waren nicht zufällig, sondern geplant. Die Nato prahlte mit einer Trefferquote von über 99%. Die Bundesrepublik Deutschland war an der täglichen Zielplanung der NATO beteiligt. Schröder und Scharping haben die Kriegsführung zu jedem Zeitpunkt kritiklos bejaht und den Tod von Zivilisten billigend in Kauf genommen. Schröder und Scharping wird deshalb auch subjektiv Mord vorgeworfen.

    Internationale Abkommen verbieten solche Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Mit dem Tod dieser Kinder und Alten, Frauen und Männer wurde keinem geholfen! Niemand wird anderes behaupten außer einem Oberstaatsanwalt in Bonn!

    Die Bonner Staatsanwaltschaft, dazu verpflichtet, bei Tötungen von Zivilisten zu ermitteln, macht es sich bequem:

»Das von Ihnen angezeigte Verhalten (ist) nicht mit Strafe bedroht.«

Der Staatsanwalt schreibt:
Antwort des Sraatsanwalts


Wer sich weiter über den Stand und die Hintergründe der Anzeige Informieren will, kann sich auch direkt an den Anzeigengeber wenden: Wolf Göhring <Wolf.Goehring@gmd.de>

 
 
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